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Finanzen

Die DIPM und die Förderstiftung der DIPM wird durch freiwillige Spenden vieler Missionsfreunde finanziert. Für jegliche Unterstützung sind wir dankbar.  Wir sind  wegen Förderung gemeinütziger und religiöser Zwecke nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer befreit. Für die uns zugewendeten Spenden stellen wir Zuwendungsbestätigungen zur Vorlage beim Finanzamt aus.
Die "Grundsätze für die Verwendung von Spendenmitteln" der AEM sind für uns verbindlich. 

 

Bankverbindung

Verein DIPM e.V.

Förderstiftung der DIPM

Direkte Onlinespende über Spendenportal.de

Informationen

Förderstiftung der DIPM

"Grundsätze für die Verwendung von Spendenmitteln"


Bankverbindung Verein DIPM e.V.

Volksbank Metzingen - Bad Urach eG
BLZ 640 912 00
Konto 49 585 002
BIC: GENODES1MTZ 
IBAN: DE22 6409 1200 0049 5850 02
Bitte Verwendungszweck angeben z.B. "MusterMissionar"

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Bankverbindung Förderstiftung der DIPM: 

Volksbank Metzingen - Bad Urach eG
BLZ 640 912 00
Konto 49 580 000
Bitte Verwendungszweck angeben z.B. "Stiftungsstock" oder "Missionar XY"

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Förderstiftung der DIPM

Der Staat hat über ein neues Stiftungsrecht zusätzliche Anreize geschaffen, gemeinnützige Aktivitäten zu unterstützen. Deshalb haben auch wir am 21.03.02 die Förderstiftung der DIPM gegründet. Damit stehen Ihnen als Freunde unserer missionarischen Arbeit im In- und Ausland die erweiterten Möglichkeiten der Förderstiftung offen. 

Die Möglichkeiten, der Förderstiftung:

  1. Vermögensstock der Stiftung
    Die Stiftung verfügt über einen Vermögensstock, der in seiner Höhe erhalten bleiben muss; nur die Erträge daraus werden für die Stiftungszwecke verwendet. Der Vermögensstock kann Vermögenswerte aller Art enthalten, neben Geldzuwendungen also auch Kunstwerke, Immobilien, Wertpapiere, Grundstücke usw. Zuwendungen, die speziell in den Stifungsstock gegeben werden, vermindern das steuerliche Einkommen mit bis zu 20% des „Gesamtbetrages der Einkünfte“.
  2. Zuwendungen an die Stiftung
    Die Stiftung kann Zuwendungen, die nicht speziell für den Stiftungsstock gegeben wurden, direkt, z.B. an den DIPM e.V.  weiterleiten. Verwendungszwecke können angebeben werden z.B. "Missionar XY).  Auch hier gilt: Zuwendungen, an die Stiftung vermindern das steuerliche Einkommen mit bis zu 20% des „Gesamtbetrages der Einkünfte“.
  3. Bei Großspenden gelten noch weitere Regelungen und Möglichkeiten über die wir Sie gerne informieren. Allerdings sollte hier im Blick auf die persönlichen Einkunftsverhältnisse ein Steuerberater hinzugezogen werden.

Für die „Förderstiftung der DIPM“, gibt es ein spezielles Konto: 
KtoNr. 49 580 000 VoBa Metzingen Bad-Urach BLZ 640 912 00
Bitte überweisen Sie Spenden für die Stiftung ausschließlich auf dieses Konto! Eine Zuwendungsbestätigung erhalten Sie, erstellt von der Förderstiftung, zu Beginn des Folgejahres.

Natürlich stehen wir Ihnen gerne für vertrauliche Beratungen in allen Fragen rund um das Thema Stiftung zur Verfügung.
Horst Wagner, Tel./Fax. 0711 653862,
E-Mail: stiftung@dipm.de

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Spendengrundsätze

Als DIPM verpflichten wir uns, nach den Grundsätze für die Verwendung von Spenden, Erarbeitet von der AEM (Arbeitsgemeinschaft für Evangelikale Missionen), zu arbeiten.

Download "Grundsätze Spendenverwendung AEM"

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